Ticketbedingungen – Rave the Mountain Festival
2026
Veranstalter ist der Hinterberger Partystadl e.V.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Ticketbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für das Rave the Mountain Festival 2026.
(2) Mit dem Kauf eines Tickets erkennt der Käufer diese Ticketbedingungen sowie die Hausordnung des Veranstalters an.
2. Zutritt zur Veranstaltung
(1) Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet.
(2) Das Ticket ist während der gesamten Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen.
(3) Manipulierte, kopierte oder beschädigte Tickets können vom Veranstalter zurückgewiesen werden.
3. Rückgabe und Erstattung
(1) Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Kann ein Ticketinhaber die Veranstaltung nicht besuchen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt.
4. Veranstaltungsänderungen
(1) Programmänderungen, Änderungen der Künstlerbesetzung, Änderungen von Zeitplänen oder
sonstige organisatorische Anpassungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe des Tickets.
(2) Der Veranstalter behält sich notwendige Änderungen vor, soweit diese für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
5. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
(1) Wird die Veranstaltung vor Beginn vollständig abgesagt, erfolgt die Erstattung des Ticketpreises entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer
Wetterbedingungen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt oder
abgebrochen werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Weitergabe von Tickets
(1) Der private Weiterverkauf oder die unentgeltliche Weitergabe von Tickets ist zulässig.
(2) Eine gewerbliche Weiterveräußerung ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht gestattet.
7. Hausordnung
(1) Die Hausordnung des Rave the Mountain Festival 2026 ist Bestandteil des Besuchervertrages.
(2) Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Veranstalter Besucher vom Veranstaltungsgelände verweisen.
8. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen für Dokumentations- und
Werbezwecke angefertigt werden.
(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher mit der Anfertigung und
Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
einverstanden.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ticketbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht